Übersicht:

  1. Träger der Einrichtung
  2. Alter und Anzahl der Kinder
  3. Aufnahmeverfahren
  4. Betreuung der Kinder
  5. Öffnungszeiten
  6. Ferienzeiten
  7. Witterungsbedingungen
  8. Mitgliedschaft und Elternarbeit
  9. Kindergartengebühren
  10. Kündigung
  11. Ab- und Anmeldung zur Schule
  12. Gesundheitszustand
  13. Unfall- und Haftpflichtschutz
  14. Adressänderung
  15. Inkrafttreten
  1. Träger der Einrichtung

Der Waldkindergarten Friedrichsfehn befindet sich in der Trägerschaft des Friedrichsfehner Waldkindergartens e.V.

  1. Alter und Anzahl der Kinder

Es werden Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (bzw. bis zur Einschulung) aufgenommen. Die Gruppe besteht aus 15 Kindern. 

  1. Aufnahmeverfahren
  • Das Mindestalter der Kinder beträgt 3 Jahre
  • Gestaltung einer homogenen Gruppe in der Anzahl der Jungen und Mädchen
  • Bevorzugt werden Geschwisterkinder 
  • Ein Aufnahmeantrag kann zu jeder Zeit erfolgen
  1. Betreuung

Die Betreuung wird übernommen durch zwei Erzieherinnen und einer festen pädagogischen Springkraft. Ein/e Praktikant/in kann zusätzlich eingestellt werden. Daneben bitten wir die Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Erzieherinnen bei Bedarf zu unterstützen. 

  1. Öffnungszeiten

Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt 25 Stunden. Der Waldkindergarten ist montags bis freitags täglich von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. 

  1. Ferienzeiten

Der Waldkindergarten ist etwa 6 Wochen im Jahr geschlossen. Davon entfallen auf die

                             Sommerferien ca. 3 Wochen

                             Weihnachtsferien ca. 1 Woche

                             Osterferien ca. 2 Wochen

Daneben wird in der Regel an den Brückentagen keine Betreuung angeboten.

  1. Witterungsbedingungen

Bei und nach einem Sturm werden die Kinder beim Raum betreut. Eine Information hierüber erfolgt von den Erzieherinnen.

Bei witterungsbedingtem Schulausfall im Landkreis Ammerland wird ebenfalls im Kindergarten keine Betreuung angeboten.

  1. Mitgliedschaft und Elternarbeit

Die Aufnahme eines Kindes verpflichtet zur Mitgliedschaft im Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf € 15,00 pro Familie, sowie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von €25,00. Darüber hinaus müssen mit Aufnahme des Kindes Aufgaben für den Kindergarten/Verein übernommen werden. Diese können je nach Vorlieben Vorstandsarbeiten, Mitarbeit in Planung und Durchführung besonderer Aktionen, Instandhaltung und Pflege von Räumlichkeiten und Material, Einkäufe oder Ähnliches sein. 

  1. Kindergartengebühren

Seit dem 01.08.2018 fallen aufgrund des neuen Kindertagesstättengesetztes des Landes Niedersachsen keine Kindergartenbeiträge für die Eltern mehr an.

  1. Kündigung

Bei der Abmeldung eines Kindes bitten wir um eine dreimonatige Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit den Erziehern und dem Vorstand das Kind auch vorzeitig aus dem Kindergarten genommen werden.

Die Vereinskündigung kann jährlich erfolgen und muss bis zum 30.11. schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. Eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Beiträge erfolgt nicht.

  1. Ab- und Anmeldung zur Schule

Ein Kind, welches zwischen dem 01.07. und 30.09. das 6. Lebensjahr vollendet hat, bekommt seit 2018 die Möglichkeit, sich 1 Jahr zurückstellen zu lassen. Soll das Kind den Kindergarten weiterhin besuchen muss spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres die Information hierüber dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten wird der Kindergartenplatz weiter vergeben.

Die Pflicht der Eltern, dieses ebenfalls der Schule mitzuteilen, bleibt damit unberührt.

  1. Gesundheitszustand

Kinder, die an einer meldepflichtigen oder übertragbaren Krankheit (wie z.B. Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Läuse) leiden, dürfen den Waldkindergarten solange nicht besuchen, bis die Erkrankung ausgeheilt und eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Nach einem Magen-Darm-Infekt müssen die Kinder 48 Stunden symptomfrei sein bevor sie wieder den Kindergarten besuchen dürfen.

Die Erzieherinnen sollten bitte über diese Krankheiten informiert werden.

  1. Unfall- und Haftpflichtschutz

Die Kinder sind gegen Unfälle im Kindergarten und auf dem unmittelbaren Weg von und zum Kindergarten bei der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn bei Bildung von Fahrgemeinschaften nicht vermeidbare Umwege entstehen, sowie bei der Teilnahme an Ausflügen und Kita-Veranstaltungen.

Im Falle eines Unfalles muss das Kind bei einem Durchgangsarzt vorstellig werden.

  1. Adressänderungen

Eltern sind dazu verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift sowie ggf eine Veränderung der Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen. Wird dies versäumt, so sind eventuell entstehende Kosten von den betreffenden Eltern zu tragen.

  1. Inkrafttreten

Diese Kindergartenordnung tritt zum 01.10.2018 in Kraft. 

Friedrichsfehn, den 26.09.2018

Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. 

Der Vorstand